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   LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 669/10   

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https://dejure.org/2010,120432
LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 669/10 (https://dejure.org/2010,120432)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.06.2010 - L 6 U 669/10 (https://dejure.org/2010,120432)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - L 6 U 669/10 (https://dejure.org/2010,120432)
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  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 669/10
    Sie führen zu einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit und damit regelmäßig auch zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (BSG, Urteil vom 09.04.2007 - B 2 U 28/06 R; BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

    Aufgrund der Handlungstendenz kann beurteilt werden, ob der versicherte Arbeitnehmer mit seiner konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine auf seinem Arbeitsvertrag beruhende, dem Unternehmen dienende und damit unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit ausüben wollte (BSG, Urteil vom 09.04.2007 - B 2 U 28/06 R - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - und BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

    Verunglückt aber ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, an dem er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hat, so entfällt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 09.04.2007 - B 2 U 28/06 R; BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 669/10
    Sie führen zu einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit und damit regelmäßig auch zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (BSG, Urteil vom 09.04.2007 - B 2 U 28/06 R; BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

    Aufgrund der Handlungstendenz kann beurteilt werden, ob der versicherte Arbeitnehmer mit seiner konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine auf seinem Arbeitsvertrag beruhende, dem Unternehmen dienende und damit unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit ausüben wollte (BSG, Urteil vom 09.04.2007 - B 2 U 28/06 R - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - und BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

    Verunglückt aber ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, an dem er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hat, so entfällt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 09.04.2007 - B 2 U 28/06 R; BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 669/10
    Erst hierdurch entfällt nämlich der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und damit der Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2010 - L 6 U 3210/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 669/10
    Ist nämlich eine versicherte Tätigkeit als anspruchsbegründende Voraussetzung für einen Arbeitsunfall nachgewiesen, handelt es sich bei der Unterbrechung oder Beendigung derselben um eine anspruchshindernde Tatsache, deren Nichterweislichkeit in Abweichung von der üblichen Beweislastverteilung zu Lasten des Unfallversicherungsträgers geht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2010 - L 6 U 3210/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - L 9 U 2815/06

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung, objektive

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 669/10
    Hierfür trägt die Beklagte die objektive Beweislast, wenn sich der Unfall auf einem grundsätzlich versicherten Wegeabschnitt ereignet hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2008 - L 9 U 2815/06).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 669/10
    Aus diesen gesetzlichen Vorgaben hat die Rechtsprechung (zuletzt in BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R) die folgenden Grundsätze entwickelt:.
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 669/10
    Aufgrund der Handlungstendenz kann beurteilt werden, ob der versicherte Arbeitnehmer mit seiner konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine auf seinem Arbeitsvertrag beruhende, dem Unternehmen dienende und damit unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit ausüben wollte (BSG, Urteil vom 09.04.2007 - B 2 U 28/06 R - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - und BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 669/10
    Im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG beziehungsweise § 202 SGG in Verbindung mit 286 ZPO kann aber das Gericht den zeitlich früheren Aussagen aufgrund des Gesichtspunktes, dass sie von irgendwelchen versicherungsrechtlichen Überlegungen gegebenenfalls noch unbeeinflusst waren, einen höheren Beweiswert als den späteren Aussagen zumessen (BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R).
  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 15/83
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.06.2010 - L 6 U 669/10
    Die Wahl eines anderen oder weiteren Weges stellt aber den Versicherungsschutz in Frage, wenn für diese Wahl andere Gründe maßgebend waren als die Absicht, den Ort der Tätigkeit zu erreichen und die dadurch bedingte Veränderung oder Verlängerung unter Berücksichtigung aller Umstände als erheblich anzusehen ist (BSG, Urteil vom 31.01.1984 - 2 RU 15/83).
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